13.03.2024

Pressemitteilung Änderung der Abfallgebührensatzung: Mehr Freiheit für die Privathaushalte beim Restmüll – automatische Umstellung der Pflegetonne wegen vierwöchiger Abfuhr

Seit dem Beschluss des Kreistags, mit Beginn des neuen sechsjährigen Müllabfuhrvertrags ab 1. Juli 2024 die Restmülltonne nur noch vier- statt wie bisher zweiwöchentlich abzufahren, hat die Kreisverwaltung die Vorbereitungen hierzu vorangetrieben. Grund für die Änderung des Abfuhrrhythmus: Eindämmung der zu erwartenden deutlichen Kostensteigerung. In der Ausschreibung für die Abfuhr der Restmülltonne und der Biotonne hatte sich das Unternehmen RMG Rohstoffmanagement durchgesetzt, nun folgte die Neukalkulation der Abfallgebühren.

Deutliche Preissteigerungen bei Energie, Transport und CO2-Bepreisung

In der Sitzung des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz am Montag, 11. März, stellte Nikola Milicevic (Büro ECONUM) die neue Kalkulation vor, die auf den prognostizierten Abfallmengen, den Entgelten und Vergütungen des Entsorgungsunternehmens, den Personal- und Sachkosten, den kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen, der Zuführung zu Nachsorgerückstellungen und zu verrechnenden Ergebnissen aus den Vorjahren basiert.
Dabei hatten die Fachleute unter anderem deutliche Preissteigerungen im Bereich des Stroms, bei den Transportkosten und die Einführung der CO2-Bepreisung zu berücksichtigen. Milicevic und seine Kollegen hatten zudem die Gebührenbereiche ergänzt – unter anderem bei der Selbstanlieferung von Wurzelstöcken und deren Verarbeitung, bei Anlieferungen von bis zu 100 Kilogramm gefährlicher abzulagernder Abfälle sowie bei Asbestabfällen und künstlichen Mineralfasern, ebenso bei der Selbstanliefergebühr für unverpresste Mineralfasern. Bei ihrer Mengenplanung gingen die Experten von steigenden Behälteranzahlen für den Restmüll bei leicht sinkender Abfallmenge aus sowie von steigenden Behälterzahlen bei der Biotonne und einer um rund zehn Prozent höheren Menge von Bioabfall.

Jährlicher Gebührenbedarf steigt um 1,2 Mio. €

Gegenüber der Kalkulation der Jahre 2020 bis 2023 errechnete ECONUM von 2024 bis 2028 einen jährlichen Gebührenbedarf von 14,7 Millionen Euro gegenüber 13,5 Millionen Euro. Das sind 1,2 Millionen Euro mehr – eine Summe, die nur dank der Verrechnung von Überdeckungen der vergangenen Müllhaushalte aufgrund sorgsamen Wirtschaftens und guter Marktpreise – etwa bei Papier – vergleichsweise niedrig ausfiel. Ohne die Einrechnung dieser Überschüsse von rund 1,5 Millionen Euro läge der Gebührenbedarf bei 16,2 Millionen Euro.

Mehr Eigenverantwortung für die Privathaushalte – keine Mindestmenge mehr!

Der Abfuhrrhythmus der Restmülltonne ändert sich ab 1. Juli – die schwarze Tonne wird nur noch alle vier Wochen statt bisher zweiwöchentlich geleert. Neu ist auch, dass es keine vorgeschriebene Mindestmenge mehr gibt, weshalb es für Privathaushalte nun die Möglichkeit gibt, durch eine konsequente Mülltrennung mit der gleichen Tonnengröße auch bei der vierwöchigen Abfuhr klarzukommen. Die Untersuchung der Restmülltonne hat in Sachen Mülltrennung großes Potential ergeben, denn ein erheblicher Anteil dessen, was bislang in der schwarzen Tonne landet, gehört entweder in den gelben Wertstoffsack oder ist organischen Ursprungs und sollte in die braune Tonne. „Wir haben noch ein riesiges Potential, den zu verbrennenden Restmüll zu reduzieren, das wollen wir nutzen“, erklärte Landrat Jens Marco Scherf.

Ab 2. April kann eine größere Restmülltonne geordert werden

Jeder Privathaushalt hat es somit selbst in der Hand, seine bisherige Tonne durch eine optimierte und ordnungsgemäße Trennung des Restmülls ohne Mehrkosten weiter zu nutzen. Reicht die vorhandene Restmülltonne jedoch für die Entsorgung der anfallenden Restabfälle nicht aus, muss schriftlich eine größere Restmülltonne bei der Zentralen Abfallgebührenstelle angemeldet werden. Wer eine größere Restmülltonne benötigt, kann dies nach Ostern, ab dem 2. April, anmelden. Unabhängig vom Zeitpunkt der Lieferung der größeren Tonne – berechnet wird diese erst ab dem 1. Juli, erläuterte die Leiterin der Kommunalen Abfallwirtschaft, Ruth Heim.

Während also die Gebühr für die Restmülltonne unverändert bleibt (aber die Leerung alle vier statt alle zwei Wochen erfolgt), ändern sich die Gebühren im gewerblichen Bereich: etwa die Gebühren für ungefährliche Abfälle, die verbrannt werden (+ fünf Prozent), die Anlieferung von Garten- und Grünabfälle kostet zehn Prozent mehr. Weil die Zerstückelung von angelieferten Wurzelstöcken sehr aufwändig und teuer ist, verlangt der Kreis hierfür künftig 110 Euro pro Tonne.
In der Diskussion beantwortete der Fachmann vom Büro ECONUM zahlreiche Fragen und konnte so manche Unklarheit beseitigen. Bei den zu erwartenden Behälterzahlen und Abfallmengen handele es sich um Prognosen, verdeutlichte Milicevic, erst nach einem Jahr könne man genauere Zahlen nennen. Man könne auch jetzt noch nicht sagen, wie viele Bürgerinnen und Bürger ihre Müllgefäße tauschen werden, ergänzte Landrat Jens Marco Scherf und Ruth Heim stellte klar: „Wer eine Tonne tauschen will, muss dies in der Abfallwirtschaft anzeigen, automatisch bekommt niemand eine andere Tonne – nur die Pflegetonne wird automatisch umgestellt.“

Umfangreiches Leistungspaket der Kommunalen Abfallwirtschaft

„Mit der neuen Regelung wird die Abfuhrleistung reduziert, das Leistungspaket insgesamt aber nicht“, stellte der Landrat richtig. Nur im Fall, dass es im Müllhaushalt zu einer extremen Unterdeckung kommen sollte, müsste der Kalkulationszeitrum abgebrochen werden, antwortete Kommunaljurist Oliver Feil auf eine Frage aus dem Gremium. Der Empfehlungsbeschluss an den Kreistag zur geänderten Abfallgebührensatzung, die Tim Bohle (Abfallwirtschaft) in den Grundzügen vorstellte, wurde anschließend mit Mehrheit gegen die Stimmen der CSU-Fraktion angenommen.

Mehr Eigenverantwortung statt eines vorgeschriebenen Mindestvolumens

Einstimmig sprach sich das Gremium für die Empfehlung an den Kreistag aus, bei der Bestimmung des Restmüllvolumens in der Abfallwirtschaftssatzung die Eigenverantwortung zu stärken und ein Restmüllvolumen von fünf Litern pro Person und Woche zu empfehlen. Das ist aber nur möglich, wenn die Restmülltonne für die Entsorgung der regelmäßig anfallenden Restabfälle ausreicht und der Deckel der Mülltonne bei der Abfuhr geschlossen ist. Bislang war es so, dass für jeden Bürger und jede Bürgerin ein Mindestabfallvolumen angenommen wurde und dementsprechend die Mindestgröße des Müllgefäßes vorgeschrieben war. Die neue Empfehlung macht es möglich, dass jeder Bürger und jede Bürgerin auch eine kleinere Tonne behalten kann, wenn er oder sie ihren Müll darin unterbringt.

Ebenso einstimmig empfahl das Gremium dem Kreistag, die Ummeldung von größeren Restmüllbehältnissen zur Umstellung auf die vierwöchentliche Abholung bereits ab dem 2. April 2024 zuzulassen, die Gebühr hierfür wird aber erst ab dem 1. Juli festgesetzt.

Pflegetonne wird automatisch umgestellt

Die Kommunale Abfallwirtschaft wird Ruth Heim zufolge die Umstellung der vierwöchentlichen Restmüllabholung mit vielfältigen Maßnahmen vorbereiten – unter anderem mit dem Bekleben der Restmülltonnen mit Sortierhinweisen. Eine Broschüre „So werden wir zu Abfallprofis“ soll die bessere Trennung fördern. Printexemplare gibt es demnächst in den Gemeindeverwaltungen, online ist die Broschüre auf der Internetseite des Landkreises erhältlich. Auch bei der Pflegetonne, welche der Landkreis als freiwillige Leistung zur Unterstützung von Personen in häuslicher Pflege auf Antrag gewährt, entstehen durch die Umstellung auf die vierwöchentliche Leerung der Restmülltonne keine Nachteile. Das Volumen der Pflegetonne wird vom 1. Juli an verdoppelt. Ein eventuell notwendiger Tausch der Pflegetonnen wird ab der zweiten Maihälfte 2024 erfolgen. Der Tausch erfolgt automatisch, eine Ummeldung ist nicht erforderlich. Wer eine größere oder kleinere Restmülltonne wünscht, muss sich dagegen bei der Kommunalen Abfallwirtschaft melden.
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